Die „KD – Kommunale Datenschutz GmbH Steiermark“ ist eine Gesellschaft des Gemeindebundes Steiermark und des Steirischen Städtebundes, die es sich zum Ziel gesetzt hat, Datenschutz nachhaltig in den Gemeinden zu verankern und rechtssichere Lösungen auf Gemeindeebene anzubieten. Die KD GmbH besteht aus einem Team aus Juristen, das die Gemeinden und kommunalen Einrichtungen bei sämtlichen Fragestellungen rund um das Thema Datenschutz unterstützt. Wir bieten Gemeinden eine praxisnahe Beratung sowie die kontinuierliche Begleitung in Datenschutzangelegenheiten an.
Datenschutzrechtliche Sicherheit für Ihre Gemeinde
Team aus Juristen im Bereich Datenschutz
Individuelle Lösungen für kommunale Herausforderungen




Unsere Datenschutz-Juristen sorgen für die Einhaltung der DSGVO und helfen Gemeinden, ihre rechtlichen Verpflichtungen effizient zu erfüllen. Da als Datenschutzbeauftragter auch eine juristische Person genannt werden kann, übernimmt die „KD – Kommunale Datenschutz GmbH Steiermark“ die Rolle des Datenschutzbeauftragten für Ihre Gemeinde.


Die „KD – Kommunale Datenschutz GmbH Steiermark“ ist spezialisiert auf die Erbringung von Datenschutzdienstleistungen für Gemeinden und unterstützt diese bestmöglich bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG). Überdies bietet sie Gemeinden die Möglichkeit der Namhaftmachung eines Datenschutzbeauftragten, der für Gemeinden verpflichtend vorgeschrieben ist.



Wir haben ein webbasiertes Tool zur Erhebung des Datenschutz-Wissensstandes unserer Vertragsgemeinden entwickelt, um unsere Vertragsgemeinden bestmöglich bei der Einhaltung der Vorgaben aus der DSGVO und dem Datenschutzgesetz zu unterstützen. Das Datenschutzaudit ist eine interaktive Webanwendung in Form eines Online-Fragekatalogs, mit der die Gemeinden ihren aktuellen Wissensstand in Datenschutzfragen überprüfen können. Diese Evaluierung steht unseren Vertragsgemeinden kostenlos zur Verfügung. Sie soll Verbesserungspotenziale identifizieren und neue Datenschutz-Anforderungen erkennen.
Nicht enthalten in dem Angebot ist die Erstellung und Befüllung des Online-Verzeichnisses für Verarbeitungstätigkeiten. Ebenso werden keine Basisausbildungen oder Informationen für alle Mitarbeiter durch E-Learning-Tools angeboten. Datenschutz-Schulungen für das kommunale Schlüsselpersonal sind ebenfalls nicht Teil des Leistungsumfangs. Darüber hinaus ist keine rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der NIS II-Richtlinie bzw. dem NISG vorgesehen. Auch die technische Umsetzung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Durchführung von IT-Sicherheitsaudits sind nicht enthalten.